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Zukunft der Stadtgalerie Gelnhausen

  • Autorenbild: Kolja Saß
    Kolja Saß
  • 11. Mai
  • 1 Min. Lesezeit

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Über eine mögliche Wiederausstellung der bereits entfernten Exponate und eine mögliche konzeptionelle Neuaufstellung der Stadtgalerie entscheidet die Stadtverordnetenversammlung nach vorheriger Beratung im zuständigen Fachausschuss.

 

Der Magistrat wird beauftragt, dem zuständigen Fachausschuss zeitnah folgende Informationen/Daten vorzulegen:

-        die Broschüre mit der Auflistung der Exponate,

-        die Auflistung über deren Eigentumsverhältnisse,

-        den aktuellen Aufbewahrungsort der Exponate,

-        den aktuellen Aufbewahrungsort der Halterungen/Befestigungen,

-        die Aufstellung der Investitionen in die inzwischen entfernte Stadtgalerie und in welcher Höhe diese gefördert wurden,

-        sowie den Entwurf eines Konzepts zum dauerhaften Erhalt der Stadtgalerie, dass die der Stadt bekannte Kritik an der bisherigen Stadtgalerie berücksichtigt.

 

Begründung:

Die Stadtgalerie war ein wichtiger touristischer Anziehungsfaktor und visualisierte mindestens Teile der Stadtgeschichte, aber vor allem zeigte sie ein breites Spektrum von Werken der Gelnhäuser Kunstszene für Bewohner und Besucher. Dies soll auch in Zukunft wieder so sein. Die Entfernung von Exponaten schaffte Fakten, ohne die politischen Gremien einzubeziehen. Über die Frage, ob und in welcher Form die Stadtgalerie künftig neu entsteht, sollte die Stadtverordnetenversammlung entscheiden, weil diese Entscheidung die kulturelle Entwicklung der Stadt betrifft.

 

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

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