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Sanierung und Bewirtschaftung des Parkhauses Gelnhausen Hauptbahnhof

  • Autorenbild: Kolja Saß
    Kolja Saß
  • 11. Mai
  • 1 Min. Lesezeit

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt grundsätzlich die Sanierung bzw. Entwicklung und Bewirtschaftung des Parkhauses Gelnhausen Hauptbahnhof.

 

Der Magistrat wird beauftragt, in der nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Bericht über den Zustand, die aktuellen Herausforderungen und die geplanten Sanierungs-/Entwicklungsmaßnahmen am und rund um das Parkhaus Gelnhausen Hauptbahnhof zu erstatten. Im Rahmen des Berichts sind auch die Entwicklungsmöglichkeiten, die das Gebäude bietet, aufzuzeigen.

 

Der Magistrat wird außerdem beauftragt, in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Bewirtschaftungsoptionen für Parkhaus Gelnhausen Hauptbahnhof auf Basis der Erfahrungen mit der bestehenden Parkraumbewirtschaftung der Stadt und unter Einbeziehung effizienter weiterer Methoden aufzuzeigen und zu beziffern.

 

Über das Sanierungs-/Entwicklungskonzept, sowie über das Bewirtschaftungskonzept entscheidet abschließend die Stadtverordnetenversammlung auf Basis der Empfehlungen der Fachausschüsse.

 

Begründung:

Das Parkhaus am Gelnhäuser Hauptbahnhof ist ein wichtiger Baustein der Verkehrsinfrastruktur unserer Stadt. Es liegt an zentraler Stelle und könnte für Pendlerinnen und Pendler, Besucherinnen und Besucher der Innenstadt sowie für eine geordnete Parksituation im Bahnhofsumfeld eine erhebliche Bedeutung haben.

 

Aktuell wird es nicht bewirtschaftet und verkommt trotz seines hohen verkehrspolitischen Potenzials, das mit geringem oder gar völlig ohne finanziellen Aufwand für die Stadt zu heben wäre, zu einem Schandfleck an einem der Eingangstore unserer Stadt. Das gilt es aufzuhalten und umzukehren.

 

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

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