Akteneinsichtsausschuss (AEA) Vorkaufsrechte Südstadt
- Kolja Saß
- 11. Mai
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung Gelnhausen beschließt auf Antrag der LBGN-Fraktion die Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses gemäß § 50 Abs. 2 HGO zur Aufklärung verwaltungsinterner Vorgänge im Zusammenhang mit der Ziehung von Vorkaufsrechten in der Gelnhäuser Südstadt, die durch die Stadtverordnetenversammlung am 25. Juni 2025 einstimmig beschlossen wurden. Sollten Teile der Ausübungsvorgänge noch nicht abgeschlossen sein, prüft der Ausschuss zunächst die bereits abgeschlossenen Vorgänge.
Der Ausschuss soll insbesondere prüfen:
welche verwaltungsinternen Schritte zur Umsetzung der Beschlüsse unternommen wurden,
ob und wann die gesetzlichen Voraussetzungen zur wirksamen Ausübung der jeweiligen Vorkaufsrechte vorlagen,
welche rechtlichen Bewertungen und externen beziehungsweise internen Stellungnahmen hierzu eingeholt wurden,
aus welchen Gründen nach derzeitiger Kenntnis zumindest eines der beschlossenen Vorkaufsrechte offenbar nicht wirksam ausgeübt werden konnte,
ob Fristversäumnisse, Verfahrensfehler oder fehlerhafte rechtliche Einschätzungen ursächlich gewesen sein könnten,
und inwieweit die städtischen Gremien fortlaufend und vollständig über den Umsetzungsstand informiert wurden.
Der Ausschuss wird mit bis zu 11 Stadtverordneten im Benennungsverfahren besetzt.
Begründung:
Die Südstadt hat das Potenzial für ein prägendes neues Quartier. Dafür braucht es klare Ziele, politischen Mut und professionelles Verwaltungshandeln in enger Kommunikation mit der politisch verantwortlichen Stadtverordnetenversammlung.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 25.06.2025 einstimmig die Ausübung von Vorkaufsrechten beschlossen. Bei der Umsetzung der Beschlüsse kam es scheinbar zu so erheblichen Problemen oder Fehlern, dass zumindest eines der Vorkaufsrechte nicht gezogen werden konnte. Damit zukünftig politische Beschlüsse umgesetzt werden, gilt es, die Gründe für das Scheitern der Vorkaufsrechtsziehungen aufzuarbeiten und geeignete Maßnahmen einzuleiten.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
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